Hauptmenü
SCHULE
INFOS
Beurlaubung
Schüler können nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden.

Dazu der Runderlass des Ministeriums: „Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes … möglich und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden.“

              
Suche
Impressionen
Kommende Termine